Deutsche Rentenversicherung

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Die Finanzierung der HZV

Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der HZV ist ihre Finanzierung im HZvG dem Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet worden.

Die Ausgaben der HZV werden durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber aufgebracht. Für die umlagefinanzierte HZV wird ein Bundeszusschuss gezahlt.

Durch das Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz – HZvG) vom 21. Juni 2002 wird der Bundeszuschuss für die umlagefinanzierte HZV neu geregelt. Vom 01.07.2002 an umfasst der Bundeszuschuss die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der umlagefinanzierten HZV.