Deutsche Rentenversicherung

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Hier finden Sie Informationen über den Kreis der in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung versicherten Personen und über die Höhe der Beiträge.

Die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung wird ab dem 01.01.2003 in zwei Systemen durchgeführt:

  • in der bisherigen umlagefinanzierten HZV
  • in der neuen kapitalgedeckten HZV über eine Pensionksasse