Deutsche Rentenversicherung

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Antragstellung

Die Leistungen aus der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung werden nur auf gesonderten Antrag erbracht. Der Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung schließt den Antrag auf Leistungen der HZV nicht mit ein. Sie sollten daher gleichzeitig mit dem Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Leistungen der HZV beantragen.

Wird der Antrag verspätet gestellt, so kann die Leistung der HZV erst mit dem Ersten des Antragsmonats beginnen. Die Rente beginnt immer mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Antrag auf Zusatzrente spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach Feststellung der Rente (Bescheiderteilung) aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt wird. Diese Frist sollten Sie daher nicht verstreichen lassen. Im übrigen finden die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über den Beginn von Renten entsprechend Anwendung.

Den Antrag können Sie direkt bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Saarland, unseren Versichertenältesten oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

Im Bereich Anträge bieten wir Ihnen unsere Antragsformulare auch zum Herunterladen an. Beachten Sie bitte, dass der Antrag, soweit er nicht bei einer zur Antragsaufnahme berechtigten Stelle gestellt wird, erst mit Eingang bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland wirksam wird.