Die Zusatzrente wegen Alters wird nur neben einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie im allgemeinen Teil der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Saarland im Bereich Rente.
Anspruch auf Zusatzrente wegen Alters besteht außerdem nur, wenn eine besondere Wartezeit von fünf Jahren in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung erfüllt ist oder als erfüllt gilt. Einzelheiten erfahren Sie im Bereich Wartezeit
Die Zusatzrente wegen Alters wird nur auf Antrag gewährt. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Antrag auf Zusatzrente nicht einschließt. Es ist immer ein eigener Antrag für die Zusatzrente zu stellen. Wird der Antrag verspätet gestellt, beginnt die Zusatzrente immer erst mit Beginn des Antragsmonats. Näheres erfahren Sie im Bereich Antragstellung.
Wichtig
Die Anhebung der Altersgrenzen gilt auch für die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung. Wird Ihre Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme um einen Abschlag vermindert, wird auch Ihre Zusatzrente wegen Alters um die gleichen Prozentpunkte gekürzt.
Wird die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nur als Teilrente gezahlt, wird die Zusatzrente aus der HZV ebenfalls nur als entsprechende Teilrente gewährt.
Änderungen der Rentenhöhe aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wegen Berücksichtigung bzw. Überprüfung des Hinzuverdienstes sind daher wegen Überprüfung der Zusatzrentenhöhe unverzüglich der HZV anzuzeigen.
Einzelheiten über die Anhebung der Altersgrenzen und die Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie im allgemeinen Teil der Deutschen Rentenversicherung Saarland im Bereich Rente.